Photovoltaik-Pflicht für Gewerbegebäude in Bayern ab 2025
Beitragsbeschreibung
5/23/20241 min lesen
Was besagt die neue Photovoltaik-Pflicht in Bayern
Gesetzestext zur Photovoltaik-Pflicht ab 2025 in Bayern
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Bayern eine Photovoltaik-Pflicht für Gewerbe- und Industriegebäude, die eine Dachsanierung durchführen. Diese Regelung ist im Bayerischen Klimaschutzgesetz verankert.
Rechtliche Grundlage: Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)
§ 14 Absatz 1 BayKlimaG:
„Bei der Errichtung von neuen Gebäuden und bei wesentlichen Dachsanierungen von bestehenden Gewerbe- und Industriegebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern ist eine Photovoltaikanlage zu installieren.“
Warum wird diese Pflicht eingeführt?
Die bayerische Regierung fördert mit dieser Regelung die Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Anteil an Solarstrom zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Wen betrifft die Photovoltaik-Pflicht?
Alle Besitzer von Gewerbe- und Industriegebäuden, die ab 2025 eine Dachsanierung planen, sind betroffen. Auch bei minimalen Erneuerungen der Dacheindeckung tritt die Pflicht in Kraft.
Welche Vorteile bietet eine Solaranlage auf Gewerbedächern?
- Energieeinsparung: Eigene Stromproduktion senkt Energiekosten.
- Umweltschutz: Reduktion des CO2-Ausstoßes.
- Fördermittel: Staatliche Zuschüsse und Förderprogramme.
Was müssen Gewerbetreibende beachten?
- Frühzeitige Planung: Beratung durch einen Dachdecker in Freising oder Umgebung ist empfehlenswert.
- Investitionskosten: Langfristig durch Energieeinsparungen und Fördermittel amortisiert.
- Technische Voraussetzungen: Dachneigung und -fläche sollten für eine Photovoltaikanlage geeignet sein.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
In bestimmten Fällen, etwa bei Denkmalschutz oder technischer Unmöglichkeit, können Ausnahmen genehmigt werden.
An wen können sich Gewerbetreibende wenden?
- Dachdecker in Freising: Fachkundige Beratung und Installation.
- Energieberater: Unterstützung bei Fördermittelanträgen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Was ist bei Neubauten zu beachten?
Auch für Neubauten gibt es bereits ähnliche Regelungen und Fördermöglichkeiten. Gewerbetreibende sollten sich frühzeitig über die entsprechenden Vorschriften informieren.
Für detaillierte Informationen und Beratung rund um die Photovoltaik-Pflicht und Dachsanierungen rufen Sie an und wir geben ihnen eine kostenlose Beratung
Quellen:
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)
- [BayKlimaG Volltext](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG)
Förderprogramme für Photovoltaik
- [10.000-Häuser-Programm](https://www.stmwi.bayern.de/energie/zehn-tausend-haeuser-programm/)
- [Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)](https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/BEG/)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
- [EnEV Volltext](https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/)
Photovoltaikanlagen und Steuerliche Vorteile
- [Steuerliche Absetzbarkeit von Photovoltaikanlagen](https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/)
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